Mitglied in der Schulpflegschaft des Inda-Gymnasiums im Schuljahr 2026/2027

Liebes Elternteil,

du bist durch die Wahl als Elternvertreter in einer Klasse/Jahrgangsstufe in die Schulpflegschaft gewählt worden? Dann fülle bitte das folgende Formular aus.

Für die Schulpflegschaft des Inda-Gymnasiums,
Der VEFF

Mitglied in der Schulpflegschaft des Inda-Gymnasiums im Schuljahr 2026/27

Deine Kontaktdaten


Angaben zu deinem Kind


Bestätigen und Formular abschicken


§17/1 Schulmitwirkungsgesetz NRW:

In die Mitwirkungsorgane kann nicht gewählt werden, wer entmündigt ist, wer unter vorläufiger Vormundschaft steht oder wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus öffentlichen Wahlen herzuleiten, oder das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, nicht besitzt. Als Vertreter der Erziehungsberechtigten ist außerdem nicht wählbar, wer gem. § 6 Abs. 1 Mitglied der Lehrerkonferenz ist, sowie das nichtlehrende Personal der Schule.