Beendigung der Mitgliedschaft

Kündigung

Es ist problemlos möglich, den Verein zu verlassen. Gemäß der Satzung ist die Kündigung mit Frist von einem Monat zum Jahresende für das laufende Jahr möglich - d.h. Sie müssten bis zum 30.11. des Jahres kündigen, in dem Sie den Verein verlassen möchten.

Am einfachsten für Sie und für uns geht das per Email. Sie erhalten auf Wunsch eine Bestätigung Ihrer Kündigung per Mail. [Selbstverständlich sind auch Kündigungen per Brief oder Fax möglich und gültig.]

 

Ausschlussverfahren

Ein Verfahren über den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein ist in der Satzung geregelt. Über einen solchen Ausschluss aus einem wichtigem Grund entscheidet der Vorstand im Rahmen der offenen Vorstandssitzungen durch Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Ein wichtiger Grund liegt in folgenden Situationen vor:

  • wenn ein Mitglied einen schweren Verstoß gegen den Zweck des Vereins begeht,
  • wenn ein Mitglied dem Ansehen des Vereins schadet,
  • wenn ein Mitglied mit der Zahlung von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist oder
  • wenn ein Mitglied ohne Begründung der Lastschrift des Mitgliedsbeitrages widerspricht und so eine Rücklastschrift auslöst.

Vor einer Entscheidung wird der/dem Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. Der Beschluss des Vorstandes wird mit einer Begründung versehen dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Gegen diese Entscheidung kann die/der Ausgeschlossene beim Vorstand binnen eines Monats nach Empfang der Mitteilung schriftlich Widerspruch einlegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig über den Ausschluss.